Sonderurlaub für den Umzug - Wann bekomme ich Frei?

Hier erfahren Sie, wann Sie Anspruch auf Sonderurlaub für Ihren Umzug haben, welche Bedigungen es gibt und was Sie tun können um am Umzugstag Urlaub zu bekommen.

Wer sich entscheidet, den Umzug in eine neue Wohnung selbst durchzuführen, wird schnell feststellen, dass sich dieses Unterfangen nur schlecht während des Feierabends durchführen lässt. Meistens kommen für einen Umzug 2 oder 3 Tage zusammen, selbst wenn man den Umzug an einem Wochenende erledigt, muss man während der Amtszeiten an einem Wochentag die Behördengänge erledigen. So kommt schnell das Thema Sonderurlaub ins Spiel.

Gibt es Sonderurlaub für meinen Umzug?

Die meisten Menschen sind der Meinung, dass man als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub für den eigenen Umzug hat. Dass der Arbeitgeber grundsätzlich einen Tag Sonderurlaub gewähren muss, wenn der Arbeitnehmer umzieht, ist aber schlichtweg falsch. Weder das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) noch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sehen ein Anrecht auf Sonderurlaub oder zumindest eine unbezahlte Freistellung bei einem Umzug vor.

Sonderurlaub ist laut § 616 BGB nur dann vorgesehen, wenn man aus persönlichen Gründen unverschuldet und für verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit an seiner Arbeit gehindert wird. Solche Gründe können zum Beispiel ein Todesfall eines nahen Verwandten, die eigene Hochzeit oder für Väter, die Geburt des eigenen Kindes sein. Auch die Betreuung eines erkrankten Kindes (unter 12 Jahren) kann ein Grund für Sonderurlaub sein, wenn keine andere Person im Haushalt die Betreuung übernehmen kann. Doch wann gibt es nun Sonderurlaub für den Umzug?

Sonderurlaub bei Umzug - Ja oder Nein?
Bei einem Umzug ist ein Tag Sonderurlaub nicht immer möglich.

Sonderurlaub bei beruflich veranlasstem Umzug / Versetzung

Die Sache mit dem Sonderurlaub sieht jedoch anders aus, wenn man als Arbeitnehmer innerhalb der Firma an einen anderen Standort versetzt wird. In diesem Fall greift § 616 BGB, da der berufsbedingte Umzug als vorübergehende Verhinderung gewertet wird. Für den Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit einer bezahlten Freistellung, um vor der Versetzung den Umzug mit seiner Familie zu organisieren. Nicht selten unterstützen Arbeitgeber ihre Angestellten bei einem betriebsbedingten Umzug durch Sonderurlaub oder bezahlte Freistellung von bis zu zwei Tagen. Man darf dann am Umzugstag der Arbeit fern bleiben und bekommt trotzdem sein Gehalt.

Betriebliche Regelungen für Umzugs-Urlaub

Bei einem privat bedingten Umzug besteht, im Gegensatz zum berufsbedingten Umzug, also kein Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub. Dennoch kann es mit dem freien Umzugstag klappen. Viele Betriebe haben das Thema Sonderurlaub in ihren Arbeitsverträgen oder in einer Betriebs- oder Tarifvereinbarung geregelt. Als Arbeitnehmer sollte man ein Blick in diese Unterlagen riskieren, um herauszufinden ob der Arbeitgeber den Umzugsfall bedacht hat und wie er damit umgeht.

Kein Sonderurlaub für den Wohnungswechsel – Was tun?

Sieht der Arbeitsvertrag keine Regelung für den Sonderurlaub vor und ist auch eine Freistellung nach § 616 BGB nicht möglich, ist das noch kein Grund den Umzug ausfallen zu lassen oder ihn zu verschieben. Wer ein gutes Verhältnis mit seinem Chef oder einem Mitarbeiter der Personalabteilung pflegt, sollte das Thema einfach offen ansprechen.

Tipp: Wer dabei diplomatisch vorgeht, statt Ansprüche zu stellen, kommt meist mit dem Arbeitgeber zu einer Einigung, auch wenn es keine vertraglichen oder tariflichen Ansprüche auf Sonderurlaub gibt.

In der Regel lassen die meisten Arbeitgeber mit sich reden, denn auch die meisten Chefs sind schon einmal umgezogen. Ein paar Stunden früher gehen, Erledigungen während der Arbeitszeit machen oder am Umzugstag die Schicht mit einem Kollegen tauschen, sind nur einige von vielen Möglichkeiten, die ein offenes und freundliches Gespräch mit dem Vorgesetzten eröffnen kann.

Rechtzeitige Planung für den Umzugstag

Essenziell für die Umzugsplanung: Der Anspruche auf Sonderurlaub oder der Wunsch nach einem freien Tag sollte früh genug angemeldet werden. Besonders in der Sommerzeit ist es sehr wichtig, alles rechtzeitig zu planen und unter Dach und Fach zu bringen. Sonst kann es schnell passieren, dass einem die Ferienzeit und die daraus entstehenden Mitarbeiter-Engpässe im Betrieb die Umzugspläne durchkreuzen.